Adjektivattribut


Inhaltsverzeichnis

  1. Definition
  2. Beispiele
  3. Verwandte Begriffe
  4. Relevanter Wissensrahmen (Frame)

Definition


Das Adjektivattribut (lat. adiectῑvum/griech. epitheton, ,das Hinzugefügte‘ und lat. attribuere, ,zuteilen‘, ,zuweisen‘) ist eine Realisierungsart des Atrributs, welches in der Regel als Beifügung zu einem Nomen/Substantiv auftritt. Es ist ein Adjektiv, das attributiv verwendet wird und die Eigenschaften einer Person oder einer Sache beschreibt.

Es flektiert nach Genus, Kasus und Numerus seines Bezugsworts, welches durch einen bestimmten oder unbestimmten Artikel markiert ist und erhält dementsprechend eine Endung.

Das Adjektivattribut ist ein Linksattribut, weil es dem Nomen/Substantiv immer vorangestellt ist.

Wie alle Attribute ist das Adjektivattribut hinsichtlich seiner Stellung im Satz nicht willkürlich verschiebbar, sondern kann nur zusammen mit seinem Bezugswort umgestellt werden.

Beispiele


„Das kleine Kind rannte auf die Straße.“

„Er war ein junger Mann.“

Verwandte Begriffe


Relevanter Wissensrahmen (Frame)


Adjektivattribut evoziert den Attribut-Frame.

In der Definition wurden die folgenden Frame-Elemente verwendet:

BEIFÜGUNG

REALISIERUNGSART

NUMERUS

SEQUENTIELLE_ABFOLGE (verwendet als „Linksattribut“)

BEZUG (verwendet als „Bezugswort“)


Kategorie:

Ebene 1
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